Allgemeine Geschäftsbedingungen – Reisebedingungen
Liebe Miramare-Kunden,
ab dem 01.07.18 gelten neue Reisebstimmungen. Diese erfordern Änderungen unserer bisherigen Reisebedingungen. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (Kunde) und Miramare Reisen GmbH (Miramare) zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Hier finden Sie einige Hinweise.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Reisebedingungen) für Reiseverträge
1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende
1.1 Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt bei Miramare, telefonisch, online etc.) gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen.
b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
d) Die unsererseits gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch uns zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es Ihnen ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung
2.1 Gemäß den Vorschriften des § 651r Abs. 2 Ziff. 1 BGB sichern wir alle Kundengelder durch eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden ab. Dabei werden wir betreut von der KAERA Industrie- und Touristik Versicherungsmakler GmbH, Industriestr. 4-6, 61440 Oberursel. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung/Rechnung übersandt.
2.2 Mit Vertragsabschluss wird pro Reisendem eine Anzahlung von 20% des Reisepreises (aufgerundet auf volle € 5,- Beträge) fällig. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der verbleibende Restbetrag wird ohne Aufforderung 21 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig, spätestens jedoch bei deren Zugang, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und unserer Rücktrittsrecht aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.
Bei kurzfristigen Buchungen (ab dem 21. Tag vor Reiseantritt) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig und gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen.
2.3 Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziff. 5) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgeühren (vgl. Ziff. 6) werden sofort fällig.
2.4 Sollten Sie Ihre Reise mit einer Kreditkarte bezahlen wollen, so benötigen wir Ihr Einverständnis zur Belastung Ihrer Kreditkarte.
2.5 Leisten Sie die Anzahlung und /oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben Ihrerseits, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
– entweder die Änderung anzunehmen
– oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
– oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise angeboten haben.
Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn Sie uns gegenüber reagieren, dann können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Wenn Sie uns gegenüber nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
Hierauf sind Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
4.1 Wir behalten uns vor, den vereinbarten Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, örtlicher Steuern oder bei Änderungen des für die gebuchte Reise maßgeblichen Wechselkurses wie folgt zu ändern:
a) Sofern sich die bei Vertragsabschluss bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten erhöhen, so sind wir berechtigt den Reisepreis unter Anwendung nachfolgender Berechnungen zu erhöhen:
b) Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz bezieht, können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
c) Werden von dem Beförderungsunternehmen erhöhte Preise pro Beförderungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung kann von Ihnen verlangt werden.
d) Bei Erhöhung der bei Vertragsabschluss bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder wegen einer Änderung des maßgeblichen Wechselkurses können wir den Reisepreis um den entsprechenden Betrag pro Kunde heraufsetzen.
e) Grundsätzlich ist eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
f) Bei einer Anpassung des Reisepreises nach Vertragsschluss haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen können nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Im Falle von Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtpreises können Sie kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.
g) Sie haben unverzüglich nach der entsprechenden Erklärung unsererseits die Rechte nach dem vorhergehenden Absatz uns gegenüber geltend zu machen.
4.2 Sollten sich die unter Ziff. 4.1 genannten Kosten verringern, so sind wir im Gegenzug dazu verpflichtet, Ihnen diese Verringerung zu erstatten.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, welche auf Ihr Verlangen durch uns zu begründen ist. Wir haben die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird je Person/je Wohneinheit nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet
Tage vor Reiseantritt |
Pauschalreise |
Ferienwohnungen, Mobilheime, Zimmer (Beherbergung) |
bis 45 Tage |
20 % |
10 % |
44. – 30. Tag |
30 % |
20 % |
29. – 15. Tag |
45 % |
40 % |
14. – 07. Tag |
60 % |
50 % |
ab 6. Tag |
70 % |
70 % |
1 Tag/no show |
90 % |
80 % |
5.4 Für Flüge, die zu tagesaktuellen Preisen gebucht wurden, werden nach Festbuchung 100% des Flugpreises abzüglich zu erstattender Steuer und Gebühren fällig. Die Stornokosten für die gebuchte Unterkunft ergibt sich aus der obigen Stornostaffel.
5.5 In einzelnen Fällen können abweichende Stornokosten zur Anwendung kommen: z.B. bei Kreuzfahrten, Fähren, Sonderleistungen, Gruppen- und Sonderreisen, Flugbuchungen sowie bei einigen Hotels und Resorts. Diese sind in den jeweiligen Preistabellen aufgeführt bzw. werden Ihnen vor der Buchung bekannt gegeben.
5.6 Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die uns zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von Ihnen geforderte Entschädigungspauschale.
5.7 Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und zu begründen.
5.8 Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, haben wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
5.9 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Dafür berechnen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten.
6. Umbuchungen
6.1 Ein Anspruch Ihrerseits nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB Ihnen gegenüber gegeben haben; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
Wird in den übrigen Fällen auf Ihren Wunsch hin dennoch eine Umbuchung vorgenommen, können wir ein Umbuchungsentgelt erheben, das sich wie folgt bestimmt: Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt werden € 30,- pro Person fällig. Gegenüber Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Bitte achten Sie daher auch auf die korrekte Schreibweise Ihres Namens.
6.2 Umbuchungswünsche Ihrerseits, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe Sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1 Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir
a) Ihnen in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben haben und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angeben.
Ein Rücktritt ist Ihnen gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der Ihnen in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
8.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, haben wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung unsererseits nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten unsererseits beruht. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Reiseunterlagen
Sie haben uns oder unseren Reisevermittler, über den Sie die Reise gebucht haben, zu informieren, wenn Sie die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhalten.
10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, können Sie weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich unserem Vertreter vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von uns vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel uns unter unserer mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit unseres Vertreters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Sie können jedoch die Mängelanzeige auch Ihrem Reisevermittler, über den Sie die Pauschalreise gebucht haben, zur Kenntnis bringen.
Unser Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.3 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Sie werden darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns oder unserem Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler unverzüglich anzuzeigen. Dies entbindet Sie nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.2 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten unsererseits ursächlich war.
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung
12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
12.2 Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für uns verpflichtend würde, informieren wir Sie hierüber in geeigneter Form. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, Ihnen über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen wir Sie informieren.
Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, müssen wir Sie über den Wechsel informieren. Wir müssen unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 Wir werden Sie über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
14.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
14.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir eigene Pflichten verletzt haben.
15. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.miramarereisen.de.
16. Reiseschutz
Wir sind verpflichtet, Ihnen einen Reiseschutz – zumindest aber den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung – zu empfehlen. Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus einen Premium-Schutz, mit dem Sie auch gegen Reiseabbruch, Gepäckverlust, Unfall und Krankheit vor Ort geschützt sind.
17. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
18. Gerichtsstand
Wir können nur an unserem Sitz verklagt werden. Gerichtsstand ist Rheinbach.
Für Klagen gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist unser Firmensitz maßgebend.
Meckenheim, den 01. September 2021
Miramare Reisen GmbH
Julius-Leber-Str. 67
53340 Meckenheim
Tel. 0 22 25 / 83 74 60
E-Mail: urlaub@miramare-reisen.de