Neue EU-Pauschalreiserichtlinie
Ab dem 01. Juli 2018 gilt in der EU die neue Pauschalreiserichtlinie. Diese soll künftig die Ihre Rechte als Pauschalurlauber stärken. Was aber ändert sich für Sie als Reisender?
Warum überhaupt Änderungen im Reiserecht?
Die Umsetzung der neuen Pauschalreiserichtlinie ändert das bisherige Deutsche Reiserecht wesentlich. Die bisherigen Bestimmungen stammen noch aus dem Jahr 1990. Mit den neuen Bestimmungen sollen die Vorschriften innerhalb der EU weitgehend vereinheitlicht werden und sollen vor allem Ihre Rechte als Verbraucher, also als Reisender, gestärkt werden.
Was wird besser für Sie?
- Der Gesetzgeber hat den Begriff der Pauschalreise erweitert.
- Der Schutz des Reisenden wird erhöht: Künfitg entfallen z.B. mögliche Gründe, die dem Reiseveranstalter bislang die Zahlung von Schadenersatz ersparten.
- Reisemängel können nun innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden, Sie haben also nicht mehr nur einen Monat Zeit, ihre Beschwerde vorzubringen.
- Die Informationspflichten zu Ihrer Reise werden ausgeweitet: Standard-Informationsblätter, die über Insolvenzschutz, Rücktrittsrechte und Ansprüche auf Preisminderung bei Mängeln informieren, sorgen für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit.
- Der Reiseveranstalter muss Sie jetzt vor dem eigentlichen Vertragsabschluss über alle Einzelheiten der Reise informieren, natürlich über Ort und Zeit, Transportmittel und Reiseroute, aber auch darüber, in welcher Sprache die Aktivitäten vor Ort organisiert werden, ob die Reise für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist, über Gesundheitsgefahren und Einreisebestimmungen.
Von Anfang an besser informiert: Standardinformationen zur Pauschalreise